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   LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20   

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LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20 (https://dejure.org/2021,69505)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 27.05.2021 - 2 StVK 395/20 (https://dejure.org/2021,69505)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 2 StVK 395/20 (https://dejure.org/2021,69505)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Kassel, 25.02.2019 - 2 StVK 178/18

    Strafvollzug, Ausführung, Fesselung, Krankenbett, Hamburger Fessel,

    Auszug aus LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Einem Richtervorbehalt unterlag die Fesselung nicht (LG Kassel, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 2 StVK 178/18 -, Rn. 48, juris).

    Dabei reicht die Bewachung in der Regel dann nicht aus, wenn aufgrund der Kurzfristigkeit der Notwendigkeit der Ausführung, insbesondere in Fällen der medizinischen Versorgung, eine Bewertung der Gesamtumstände nicht möglich ist oder die Ausführung an einen Ort erfolgt, an dem sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht mit der erforderlichen Sicherheit vorher bestimmen lassen (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 2 StVK 178/18 -, juris).

    Gerade durch diese Mehrstufigkeit sich ergänzender Sicherungsmaßnahmen wird das Ziel, wegen des Schutzes der Allgemeinheit ein Entweichen des Gefangenen zu verhindern, verfolgt und in nicht zu beanstandender Weise effektiv umgesetzt (LG Kassel, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 2 StVK 178/18 -, Rn. 55, juris).

  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 1 Vollz (Ws) 385/16

    Durchsuchung eines Gefangenen in unbekleidetem Zustand bei Aufnahme in der

    Auszug aus LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Die Anordnung steht damit zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter dem Vorbehalt, dass im Einzelfall von einer Durchsuchung mit Entkleidung abgesehen werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 03. November 2016 - III-1 Vollz (Ws) 385/16 -, Rn. 10, juris).

    Der Antragsgegner ist konkludent davon ausgegangen, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalles die Gefahr eines Einschmuggelns nicht fernliegt, wie es beispielsweise der Fall sein könnte, wenn der Untergebrachte aus dem geschlossenen System einer JVA in eine andere JVA verlegt wird (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 3.11.2016 - 1 Vollz (Ws) 385/16, BeckRS 2016, 110318).

  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 1 Vollz (Ws) 216/11

    Feststellungsinteresse bei Fesselung; erhöhte Fluchtgefahr i.S.v. § 88 Abs. 1

    Auszug aus LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Sie begründen aufgrund ihres diskriminierenden Charakters daher regelmäßig ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 115 Abs. 3 StVollzG (OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2011, III-1 Vollz (Ws) 216/11, zit. nach juris).

    Letztlich ist die Prognoseentscheidung des Antragsgegners in entsprechender Anwendung des § 115 Abs. 5 StVollzG durch die Kammer nur darauf zu überprüfen, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden oder vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist und ihrer Entscheidung den richtigen Begriff der Eingriffsvoraussetzung zugrunde gelegt sowie die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III-1 Vollz (Ws) 216/11 -, Rn. 13, juris m.w.N.).

  • BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1491/14

    Eilrechtsschutz betreffend den Zeitpunkt der Ausgabe eines Medikaments im

    Auszug aus LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Dabei ist im Bereich des Strafvollzugsrechts anerkannt, dass eine einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht vorwegnehmen darf, es sei denn, es drohen besonders schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2014, 2 BvR 1491/14, zit. nach juris; BVerfG, Beschluss vom 30.04.2008, 2 BvR 338/08; Arloth, Strafvollzugsgesetze, 3. Auflage 2011, § 114 Rn. 4).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

    Auszug aus LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Dabei ist im Bereich des Strafvollzugsrechts anerkannt, dass eine einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht vorwegnehmen darf, es sei denn, es drohen besonders schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2014, 2 BvR 1491/14, zit. nach juris; BVerfG, Beschluss vom 30.04.2008, 2 BvR 338/08; Arloth, Strafvollzugsgesetze, 3. Auflage 2011, § 114 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 29.10.2007 - 2 Ss OWi 695/07

    Kein Anlegen des Sichergurtes wenn dieser nur unter der Achsel hindurchführt wird

    Auszug aus LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Ordnungsgemäß angelegt im Sinne des § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO ist der Gurt, wenn er so verwendet wird, dass er die ihm zugewiesene Schutzfunktion im Schulter- und Beckenbereich des Fahrzeuginsassen erfüllen kann, was insbesondere nur dann zu bejahen ist, wenn der Schultergurt auch tatsächlich über die Schulter geführt wird (OLG Hamm Beschl. v. 29.10.2007 - 2 Ss OWi 695/07, BeckRS 2007, 65209 Rn. 9, beck-online).
  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

    Auszug aus LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Fesselungen stellen einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar (BVerfG, Beschluss vom 03.08.2011, 2 BvR 1739/10, zit. nach juris; Beschluss vom 03.08.2011, 2 BvR 1739/10, zit. nach juris).
  • LG Hildesheim, 18.12.2006 - 23 StVK 566/06

    Angeklagter; Anordnung; Anstaltsleiter; Anweisung; Aufsichtsbehörde; Befugnis;

    Auszug aus LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    Bei der Differenzierung wurde auch berücksichtigt, dass die Fesselung der Hände beim Gehen wegen der mit einer Fußfesselung verbundenen erheblichen Bewegungseinschränkung (nur Trippelschritte möglich) deutlich weniger belastend und diskriminierend ist als eine Fußfesselung (LG Hildesheim, Urteil vom 18.12.2006 - 23 StVK 566/06, BeckRS 2007, 17121).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2014 - 2 Ws 278/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Voraussetzungen der

    Auszug aus LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
    In diesen Fällen lässt die Bestimmung als eigenständige Ermächtigungsnorm die Anordnung der Fesselung als besondere Sicherungsmaßnahme grundsätzlich zu, ohne - dass in Abweichung von Absatz 1 - bei den betroffenen Untergebrachten zusätzliche konkrete Anzeichen im Sinne einer erhöhten Gefahr vorliegen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2014 - 2 Ws 278/14 -, Rn. 8, juris).
  • BVerfG, 19.01.2023 - 2 BvR 1719/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. August 2021 - III -1 Vollz (Ws) 313-315/21 - und der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 27. Mai 2021 - IV-2 StVK 395/20 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. August 2021 - III - 1 Vollz (Ws) 313-315/21 - und der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 27. Mai 2021 - IV-2 StVK 395/20 - werden aufgehoben; die Sache wird an das Landgericht Arnsberg zurückverwiesen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG).

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